Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MedelKuchen GmbH, Leonhardtstraße 2A, 30175 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Planung, Fertigung und Montage von Küchenmöbeln. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die im Angebot enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen und Maßangaben sind annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 40% des Gesamtbetrags fällig. 50% sind bei Lieferung zu zahlen, die restlichen 10% nach Montage und Abnahme. Bei Aufträgen unter 3.000 Euro gilt eine Zahlungsweise von 50% bei Auftragserteilung und 50% nach Montage. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 4 Lieferung und Montage
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Verzögerungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montageräume zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt und für die Montage vorbereitet sind. Nicht im Angebot enthaltene Nebenarbeiten wie Elektro- und Sanitärinstallationen sind vom Auftraggeber zu veranlassen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Feuer, Wasser und Diebstahl auf eigene Kosten zu versichern.
§ 6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen. Für Beschläge der Marke Blum gewährt der Auftragnehmer eine erweiterte Funktionsgarantie von fünf Jahren.
§ 7 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2025